Organisatorisches in meiner Praxis:
Anmeldung
Einen Termin für ein Erstgespräch können Sie mit mir unter der Telefonnummer 0214/ 500 48 08 zu meinen telefonischen Sprechzeiten Montags, Dienstags, Mittwochs und Donnerstags zwischen 13.00h und 14.00h sowie häufig 5 Minuten vor der vollen Stunde vereinbaren.
Außerhalb dieser Zeiten steht Ihnen mein Anrufbeantworter zur Verfügung. Wenn Sie mir eine Nachricht hinterlassen, rufe ich Sie baldmöglichst zurück. Alternativ könnten Sie sich auch per E-Mail an mich wenden: beata.mach@dpv-mail.de
Erstgespräch (Erste probatorische Sitzung)
Das Erstgespräch dauert - wie jede weitere Sitzung - 50 Minuten. Es dient dem Kennenlernen und dem ersten Verstehen der Problematik und der Gründe, die Sie zu mir geführt haben.
Im Sinne der Diskretion und Rücksichtnahme gegenüber anderen PraxisbesucherInnen wird gebeten, möglichst zeitgenau, d.h. frühestens 5 Minuten vor dem vereinbarten Termin in der Praxis zu erscheinen.
Gesetzlich Versicherte müssen Ihre Chipkarte (Krankenversicherten-karte) jeweils zur ersten Sitzung im Verlaufe eines Quartals vorlegen.
Weitere probatorische Sitzungen
Meistens werden nach dem Erstgespräch weitere probatorische Sitzungen vereinbart, um ein genaueres Bild von der zu behandelnden Thematik zu bekommen. Dies dient als Grundlage für die Therapieplanung sowie für die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse, sofern Sie die Behandlungskosten nicht selber tragen möchten. Im Laufe der probatorischen Sitzungen erläutere ich Ihnen die möglichen Behandlungsverfahren und ihre Rahmenbedingungen.
Sowohl für eine tiefenpsychologisch fundierte als auch eine analytische Psychotherapie werden von den Krankenkassen bis zu 3 psychologischen Sprechstunden und bis zu 4 probatorischen Sitzungen übernommen, d. h. insgesamt bis zu 7 Sitzungen zum Kennenlernen. In diesem Rahmen wird gemeinsam entschieden, ob die Therapie aufgenommen und welche Behandlungsmethode gewählt werden soll. Im Falle der Entscheidung für die Therapie wird schriftlich ein Therapievertrag abgeschlossen.
Beantragung der Kostenübernahme
Grundsätzlich ist die Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie sowohl für gesetzlich Krankenversicherte als auch für Privatversicherte antrags- und genehmigungspflichtig. Der Antragsteller / die Antragstellerin sind Sie. Ich unterstütze Ihren Antrag mit einer fachlichen Begründung. Die Krankenkassen übernehmen maximal 100 Sitzungen tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie und maximal 300 Sitzungen analytischer Therapie.
Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte gelten besondere Bedingungen, die Sie bitte bei Ihrer Kasse bzw. beim zuständigen Amt erfragen. Die einzelnen Schritte des Beantragungsverfahrens werden eingehend persönlich besprochen.
Setting
Die Therapie kann aufgenommen werden, sobald Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme schriftlich zugesagt hat. Die Sitzungen dauern 50 Minuten. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie findet einmal in der Woche, analytische Therapie mehrmals in der Woche statt.
Über alles Weitere informiere ich Sie im persönlichen Gespräch.